Was ist Arbeitsschutz?

Effizienter Arbeitsschutz und Unfallvermeidung sind in einer immer schnelleren und anspruchsvolleren Arbeitswelt elementar.

Wer arbeitet muss dabei sicher sein!
Dafür braucht es Regeln und Bestimmungen, die das sicherstellen.

 
Ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung sind hierfür besonders wichtig, vor allem auch im Hinblick auf die Herausforderungen einer durch digitalen Wandel immer schnelleren und anspruchsvolleren Arbeitswelt. 

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind deshalb wichtige Aufgaben, welche ein Arbeitgeber zu erfüllen hat. Ziel muss es sein, die Beschäftigten wirksam vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen zu schützen.
 
Gesetzliche Grundlagen für einen effektiven betrieblichen Arbeitsschutz bilden unter anderem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Durch dieses Gesetz werden Arbeitgeber dazu verpflichtet Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen sowie geeignete Schutzmaßnahmen zu eruieren.
Bei der Gestaltung dieses Arbeitsschutzes gibt es eine Vielzahl von Verordnungen und technischen Regeln, welche dem Arbeitgeber helfen, betrieblichen Arbeitsschutz zu organisieren.
Wie zum Beispiel Maßnahmen für eine sichere Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung, einen sicheren Arbeitsmitteleinsatz, für Lärmschutz, zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, zur Lastenhandhabung oder für den Umgang mit Gefahr - oder Biostoffen.
 

Gefährdungsbeurteilung

Ein zentraler Punkt des Arbeitsschutzes ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. 
 
Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, sich über die vorhandenen Gefährdungen klar zu werden, damit die "richtigen" Schutzmaßnahmen getroffen werden können.

Gefährdungsbeurteilungen können in unterschiedlichen Formen erstellt werden. 

Zum einen gibt es die arbeitsablauforientierte Gefährdungsbeurteilung, welche einen oder mehrere Prozesse/Arbeitsschritte analysiert, oder die objektbezogene Gefährdungsbeurteilung, welche sich meistens auf einen Prozess oder ein Arbeitsmittel bezieht.
 

Arbeitsschutzorganisation


Am wirkungsvollsten kann die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleistet werden, wenn der Arbeits- und Gesundheitsschutz nachhaltig in die Strukturen und Abläufe eines Unternehmens eingebunden wird. 
Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) sind ein wirksames Instrument zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. 

Unterweisung


Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschäftigten turnusgemäß und nachweislich zu unterweisen.

Dabei müssen die Gesundheitsgefährdungen als solche erkannt und darauf reagiert werden.

Voraussetzung für eine zielorientierte Unterweisung ist eine genaue Anpassung der zu unterweisenden Dokumente an das Arbeitsumfeld und die damit verbundenen Tätigkeiten!
 

Arbeitssicherheitsgesetz


Ein weiteres  wichtiges Grundlagengesetz im Arbeitsschutz ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG).

Es verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Sie haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung zu beraten und zu unterstützen.

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind zur Zusammenarbeit verpflichtet.

Bei der Anwendung ihrer Fachkunde sind sie weisungsfrei.

Die allgemeinen Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes werden durch die Unfallverhütungsvorschrift  "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV-Vorschrift 2) der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung konkretisiert.

 
Quelle: BMAS